Immobilien Finanzierung

Der Kauf einer Wohnung, gleich ob zur Kapitalanlage oder Selbstnutzung, ist für die Meisten ein großer Schritt und will angesichts der in der Regel nicht unerheblichen finanziellen Belastung gut überlegt und vorbereitet sei. Hierbei sollten Sie einen Fachmann kontaktieren, ein Immobilienmakler aus Heidelberg wird Sie hierbei nicht wirklich beraten können.

Nicht nur die Lage der Wohnung, sondern auch die Art der Finanzierung – klassisches Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen mit Tilgungsersatzinstrument, Bauspardarlehen – müssen dabei abgewogen werden. Welche Beratungspflichten treffen den Kreditgeber?

Was passiert bei einer Deckungslücke ? Welche Flexibilität habe ich während der Laufzeit? Welche Kosten, insbesondere beim Vertrieb sind ausgewiesen? Kann die Bank die Grundschuld verkaufen und habe ich dann das Risiko, dass der neue Eigentümer die Zwangsvollstreckung daraus betreibt?

Auch muss dem Käufer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus klar sein, dass er in eine Wohnungseigentumsgemeinschaft eintritt und hier auch einer Haftung unterliegt. Ob und inwieweit neben dem Kaufpreis noch andere finanzielle Verpflichtungen auf den Erwerber der Wohnung zukommen, sollte ebenfalls vor dem Kauf einer Wohnung geprüft werden.

 

Soll die Wohnung oder das Haus selbst genutzt werden, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich. Ob und inwieweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wann die Kündigung frühestens erklärt werden kann und wie die Kündigung zu begründen ist, muss im Einzelfall detailliert geprüft werden.

 

Bei der Prüfung und Begleitung eines Haus- oder Wohnungskaufs berät Sie die auf das Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Bellmann mit Ihren Fachanwälten gerne. Für Ihre Anfragen steht Ihnen Alexander Meyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unter 06221/72 80 565 zur Verfügung.