Zukunft des Immobilienmarktes
Einen Tag vor Weihnachten 2020 tritt das neue Gesetz in Kraft, in dem die Verteilung von Maklercourtage beim Kauf von Immobilien geregelt wird: Beauftragt ein Verkäufer, der ein Einfamilienhauses oder eine Wohnung veräußern möchte, einen Makler, dann muss er mindestens zur Hälfte die Courtage selbst tragen. Welche Änderungen kommen auf Käufer und Makler ab Dezember 2020 und nächstes Jahr zu
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